Starke Kommunen

Auskömmliche Kommunalfinanzen

Ausgleich für die Kosten der Corona-Pandemie

Ziele der FREIEN WÄHLER:

  • tatsächliche Gewerbesteuermindereinnahmen ausgleichen
  • pandemiebedingter Kosten ausgleichen
  • Umsetzungszeiträume von Investitionsprogrammen verlängern
  • kommunale Eigenanteile im Bereich der Städtebauförderung durch das Land (wie in NRW) übernehmen
  • Haushaltskonsolidierungsverpflichtungen aussetzen
  • Verwaltungsverfahren entbürokratisieren

Die Covid-19 Pandemie hat zur Folge, dass die Kommunen in den kommenden Jahren mit besorgniserregenden Steuerausfällen rechnen müssen. Der Fokus muss daher darauf gerichtet werden, dass die Kommunen als Krisenmanager und regionale Wirtschaftsmotoren agieren können. Die Kommunen sind der erste Anlaufpunkt für die Menschen und die Unternehmen vor Ort. Die Hälfte der öffentlichen Investitionen wird durch die Kommunen vorgenommen. Die Bewältigung der aktuellen Krise kann nur mit den Kommunen gelingen. Deshalb fordern wir einen kommunalen Schutzschirm aus Liquiditätshilfen, nicht rückzahlbare Zuweisungen und Haushaltserleichterungen.

Auskömmliche Finanzzuweisungen

Ziele der FREIEN WÄHLER:

  • allgemeine Finanzzuweisungen erhöhen und an den tatsächlichen Bedarf anpassen
  • Gewerbesteuerumlage für Gemeinden in der Haushaltskonsolidierung abschaffen
  • keine zusätzlichen Aufgaben übertragen ohne finanziellen Ausgleich
  • Zuschüsse für den kommunalen Straßenbau auf ein realistisches Niveau aufstocken
  • kommunalentlastende Bundesmittel weitergeben

Wir FREIEN WÄHLER stehen für ausfinanzierte Kommunen. Das war und bleibt schon immer eine unserer Kernforderungen. Die Kommunen in Sachsen-Anhalt weisen mit 551 Euro je Einwohner bundesweit nach den hochverschuldeten Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland138 Pfalz und Saarland den vierthöchsten Kassenkreditbestand auf. Während 2019 die Kassenkredite in allen anderen Ländern sanken, stiegen diese in unserem Bundesland an. Ein deutlicher Beweis für die Unterfinanzierung der kommunalen Familie in Sachsen-Anhalt.

 

Die allgemeinen Finanzzuwendungen des Landes an die Kommunen betragen gegenwärtig 1,628 Milliarden Euro jährlich. Bei der anstehenden Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes werden die FREIEN WÄHLER Bestrebungen der Landesregierung entgegentreten, die FAG-Masse abzusenken. Stattdessen werden wir für eine Anhebung der Mittel auf 1,9 Milliarden Euro sorgen, um die allgemeinen Kostensteigerungen und zusätzlichen Aufgabenzuweisungen der letzten Jahre auszugleichen.

 

Erschwerend ist, dass Konsolidierungsbemühungen der Kommune, zu einer Verringerung der Landeszuweisungen führen, da die Ermittlung des Zuschussbedarfs auf dem Saldo der kommunalen Einnahmen und Ausgaben fußt. Diese erdrosselnde Wirkung muss durchbrochen werden, beispielsweise durch die Schaffung eines kommunalen Eigenbehalt örtlicher Steuern.

 

Das Konnexitätsprinzip "Wer bestellt, bezahlt" muss strikt eingehalten werden. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene muss der Grundsatz gelten, dass derjenige, der eine Leistung veranlasst, für ihre Finanzierung aufzukommen hat! Leider hat die Landesregierung diesen in Art. 87 Abs. 3 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt festgelegten Grundsatz in den letzten Jahren immer weniger beachtet. Damit droht den Kommunen eine unzureichende Finanzierung neuer Aufgaben bzw. Standards. Wir FREIEN WÄHLER werden nicht nur auf die Einhaltung dieses Grundsatzes achten, sondern diesen in ein "striktes Konnexitätsprinzip", wonach jede finanzielle Mehrbelastung auszugleichen ist, weiterentwickeln.

 

Als FREIE WÄHLER sind wir der Ansicht, dass das kommunale Straßennetz nicht nur vom Anlieger genutzt wird, sondern für jeden Bürger zur Verfügung steht. Deshalb haben wir die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von Beginn an unterstützt und uns so erfolgreich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingesetzt. Damit der kommunale Straßenbau nicht ins Stocken gerät, fordern wir einen adäquaten Ausgleich investiver Mittel durch das Land.

 

Seitens der Bundesregierung beschlossene kommunalentlastende Programme werden von der Landesregierung nicht immer an die Kommunen weitergeleitet. Beispielhaft hierfür ist die erhöhte Umsatzsteuerbeteiligung der Länder, welche in Sachsen-Anhalt seit 2018 nicht bei den Kommunen ankommt. Wir FREIEN WÄHLER wollen eine ehrliche Finanzpolitik ohne Tricksereien und die konsequente Weitergabe von Bundesentlastungen an die Gemeinden.

Stärkere Partizipation an der Wertschöpfung vor Ort

Ziele der FREIEN WÄHLER:

  • Gemeinden sollen stärker an den Erträgen der Windenergie partizipieren
  • Kommunalwirtschaft stärken
  • Gewerbesteuerumlage senken

Die Kommunalverfassung von Sachsen-Anhalt beschränkt die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde auf die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks ein; eine alleinige Gewinnerzielungsabsicht wird ausgeschlossen. Die FREIEN WÄHLER setzen sich dafür ein, dass die Kommunen mit ihren Eigenbetrieben und Stadtwerken auf eine breitere wirtschaftliche Basis gestellt werden. Auch eine Gewinnerzielung dient einem öffentlichen Zweck, denn sie stärkt die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

 

Windenergieanlagen prägen das Bild vieler Gemeinden. Neben den Betreibern selbst profitieren vor allem Eigentümer der Standortgrundstücke von den Erträgen der Anlagen;
unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in der Gemeinde haben. Damit fließt ein erheblicher Teil der Mittel aus der Gemeinde ab. Eine stärkere kommunale Wertschöpfung von Windenergieanlagen kann durch eine Änderung der Gewerbesteuerzerlegung in Richtung installierte Leistung erreicht werden. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist den Gemeinden eine verpflichtende finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen und großflächigen Photovoltaikanlagen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge zu zahlen. Alternativ könnte dies auch als landesrechtliche Sondernutzungsabgabe eingeführt werden. Darüber hinaus ist den Standort-Gemeinden die Möglichkeit zum Erwerb von Anteilen an der Betreibergesellschaft einzuräumen. Somit kann die Gemeinde auch durch Gewinnausschüttungen direkt von den Erträgen der Windparks profitieren.

 

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Quelle der Gemeindefinanzierung. Einen großen Anteil davon müssen die Gemeinden als Umlage an das Land abführen. Wir FREIEN WÄHLER wollen eine wirtschaftsfreundliche Kommunalpolitik stärken, indem finanzschwache Kommunen von der Gewerbesteuerumlage befreit werden.

Stadt-Land-Beziehungen

Ziele der FREIEN WÄHLER:

  • allgemeine Kosten flächengroßer Gemeinden berücksichtigen
  • „Veredelungsfaktor“ für Einwohner großer Städte abschaffen
  • Baurecht zur Stärkung der Ortsentwicklung im ländlichen Raum vereinfachen

Wir FREIE WÄHLER wollen ganz Sachsen-Anhalt als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum nachhaltig entwickeln. Dafür wollen wir insbesondere die Attraktivität der Städte und Gemeinden im ländlichen Raum stärken, damit diese eine gleichwertige Alternative zum Leben in Großstädten und Ballungszentren bilden. Wir wollen den Menschen in allen Regionen ermöglichen, guten Gewissens in ihrer vertrauten Heimat zu leben und auch zu bleiben.

 

Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land muss auch die Frage der Schlüsselzuweisungen und der Gewichtung der Einwohner neu diskutiert werden. Wir fordern hier, Flächengemeinden durch einen Bewertungsfaktor zu stärken. Nur bei einer ausreichenden finanziellen Ausstattung können auch die kleinen Kommunen ihren Aufgaben im Interesse der Bürger nachkommen.

 

Kommunen im ländlichen Raum sind durch restriktive Vorgaben zur Raumordnung bei ihrer Bauleitplanung stark eingeschränkt. Aufgrund geringer Einwohnerzahlen, die sich auf sehr viele Orte verteilen, werden neue Wohnbau- oder Gewerbeflächen nicht genehmigt. Auch die Vorgaben zur Zentralörtlichkeit und Innenentwicklung behindern die freie Entwicklung einer Gemeinde. Dies untergräbt die kommunale Planungshoheit und geht an der Lebenswirklichkeit des ländlichen Raums vorbei. Die FREIEN WÄHLER treten für ein flexibleres Baurecht ein, um den kleinen Städten und Gemeinden ihre potenziellen Entwicklungsmöglichkeiten nicht zu verbauen.

Selbstverwaltung stärken

Ziele der FREIEN WÄHLER:

  • Subsidiarität ernst nehmen - Kommunen mehr Zuständigkeiten übertragen
  • Pflicht zum Ausgleich des Finanzhaushaltes ab 2023 zurücknehmen
  • Aufstellung und Prüfung von kommunalen Haushalten erleichtern
  • Vergaberecht vereinfachen
  • Finanzautonomie stärken
  • Freiräume trotz Konsolidierung ermöglichen
  • „Schrottimmobilien“ beseitigen

Eine Vielzahl staatlicher Aufgaben ist sehr gut geeignet, in der Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips auf Ebene der Landkreise, Städte und Gemeinden und damit näher am Adressaten, wahrgenommen zu werden. Dies zeigen die Erfahrungen anderer Länder, aber auch die wiederholt vorgebrachten Vorschläge der Kommunalen Spitzenverbände. Mit den Gebietsreformen der vergangenen Jahre wurde die kommunale Leistungsfähigkeit hierfür geschaffen.

 

Das Gemeindehaushaltsrecht ist zu vereinfachen. Gerade in Krisenzeiten wie 2015 und 2020 hat sich gezeigt, dass die Kommunen für die Bereitstellung buchstäblich lebensnotwendiger Leistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge über ein hinreichendes Maß an haushalterischer Flexibilität verfügen müssen, um den regional sehr heterogenen Ausprägungen solcher Krisen jeweils adäquat begegnen zu können.

 

Bei der Vergabe von Investitionen, Lieferungen und Dienstleistungen sind die Kommunen gezwungen, aufwendige Vergabeverfahren zu durchlaufen. Selbst bei geringwertigen Gütern müssen mehrere Angebote eingeholt werden. Dies bedeutet einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Hinzu kommt, dass zuverlässigen, regionalen Anbietern auch dann nicht der Zuschlag gegeben werden kann, wenn er nur wenige Euro teurer ist als ein sich mitbewerbendes regionsfremdes Unternehmen. Die sich daraus ergebenden Probleme, führen insbesondere bei Baumaßnahmen oft zu Verteuerungen des gesamten Vorhabens. Deshalb ist das Vergabeverfahren zu vereinfachen, um flexibler und unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten Aufträge vergeben zu können.

 

Der kommunale Investitionsstau ist besorgniserregend hoch. Es bedarf grundsätzlich einer Diskussion darüber, ob für ein Gegensteuern eine quantitative Erhöhung der Förderprogramme strategisch sinnvoll ist. Fördermittel unterliegen den Restriktionen des Zuwendungsrechts. Damit verbunden sind zum Teil auch enorme Transaktions- bzw. Overheadkosten. Kleinen Kommunen fehlt oftmals die personelle Ausstattung, um die Förderlandschaft zu überblicken und um die inhaltlichen Anforderungen zu erfüllen. So profitieren zumeist große und finanzstarke Kommunen von einer breiten Fördermittellandschaft. Perspektivisch sollte deswegen die Frage nach Möglichkeiten einer Stärkung der allgemeinen Finanzautonomie der Kommunen wieder auf die Agenda gesetzt werden. Der wachsende Anteil der kommunalen Investitionstätigkeit, der aus Fördermitteln von Bund, Ländern und der EU gedeckt wird, ist auch Ausdruck einer Abhängigkeit, die die kommunale Selbstverwaltungsautonomie untergräbt.

 

Kommunen mit finanziellen Schwierigkeiten müssen einen harten Konsolidierungskurs einhalten. Die Aufsichtsbehörden genehmigen dann viele freiwillige Leistungen, wie Ausgaben für Wirtschaftsförderung, Spielplätze, Sport- oder Kultureinrichtungen nicht mehr. Wir FREIEN WÄHLER sind der Meinung, dass solche Leistungen nicht freiwillig sind, sondern zu den ureigenen Aufgaben einer Gemeinde gehören. Die Landesregierung hat aber festgelegt, dass ein Anteil von 1% dieser sogenannten freiwilligen Leistungen am Gesamthaushalt ausreichend ist. Wir FREIEN WÄHLER werden diese erdrosselnde Festlegung nicht mittragen. Den Kommunen muss auch in finanziell schlechten Zeiten genug „Luft zum Atmen“ für eigene kommunale Angelegenheiten bleiben. Ansonsten sinkt deren Attraktivität und verbaut die Chancen auf eine zukünftig positive Entwicklung.

 

Oftmals behindern einzelne Schrottimmobilien die vollständige Entwicklung von Dorf- und Stadtkernen. Die Besitzer sind nicht bereit, Grundstücke zu pflegen oder Gebäude zu erhalten. Durch die Verwahrlosung dieser Objekte kann dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen bzw. ein attraktives Ortsbild zerstört werden. Kommunen müssen deshalb mehr Möglichkeiten bekommen, Maßnahmen gegen den Eigentümer durchzusetzen, die zu einer Behebung des Missstandes führen.

Brand- und Kathastrophenschutz

Ziele der FREIEN WÄHLER:

  • Nachwuchsarbeit stärker fördern
  • Brandschutzsteuer 1:1 an die Feuerwehren weitergeben
  • Förderung zur Anschaffung neuer Technik erhöhen
  • zentrale Beschaffung stärker an den Schwerpunkten der Wehren ausrichten
  • medizinische Vorsorge für alle Kameraden gewährleisten
  • Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ im Innenministerium personell aufstocken
  • Landesfeuerwehrschule Heyrothsberge stärken und die Ausbilder stärker fördern
  • Anreize für Arbeitgeber bei Einstellungen von Feuerwehrkameraden schaffen
  • Ehrenamt im Brandschutz auf die Rente anrechnen.

Die Freiwilligen Feuerwehren und das ehrenamtliche Engagement ihrer Angehörigen sind fundamentale Bestandteile unserer Gesellschaft, durch die unter anderem Gefahren abgewehrt und Menschen gerettet werden. Damit tragen die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren maßgeblich zur Sicherheit in unserem Land bei. Allerdings gefährden jährlich sinkende Mitgliederzahlen und fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden die personelle und materielle Einsatzfähigkeit. Notwendige Technik muss dringend angeschafft werden.

 

Vor allem muss jedoch in die personelle Ausstattung investiert werden. Nur so kann der bewährte, flächendeckende und dezentrale Brandschutz in Sachsen-Anhalt erhalten werden. Durch einen flächendeckenden Einsatz hauptamtlicher Brandschutzerzieher, in Kombination mit Angeboten an Schulen und Kitas, können die Kinder frühzeitig für den Brandschutz gewonnen werden. Eine stärkere Wertschätzung langgedienter Kameraden und Kameradinnen stärkt darüber hinaus die Bindung an das Ehrenamt. Hierzu zählt auch deren Schutz vor Beleidigungen und Übergriffen im Einsatz. Die zunehmende Einsatzbreite der Feuerwehren muss sich wieder auf die direkte Gefahrenabwehr konzentrieren. Hierzu sind die Kameraden von Einsätzen zur Beseitigung von Ölspuren, Straßenabsperrungen oder Fehlalarmen zu entlasten.