Wochenrückblick Februar 2019 / I

Beratung der Wählergemeinschaft Pro Altmark

Am späten Montagnachmittag traf sich die Wählergemeinschaft "Pro Altmark". Viel ist dazu gerade in dieser Woche durch die Presse gegangen. Wer es nicht mitverfolgen konnte, hier eine Zusammenfassung, macht Euch selbst ein Bild:

 

Bei dem Treffen selbst haben wir ein paar Schritte festgelegt, der wohl wichtigste in nächster Zeit ist die Versammlung zur Wahl der Kandidaten am 15. Februar 2019. Nur soviel vorab: wir haben in allen drei Wahlbereichen ausreichend Mitglieder. Dazu dann im nächsten Wochenrückblick mehr.

Osterburger Ortschaftsrat tagt in Dobbrun

Zentrales Thema am Montagabend im Osterburger Ortschaftsrat war das Dorfgemeinschaftshaus Dobbrun, wo sich die Mitglieder auch trafen. Leider hakt es derzeit mit der geplanten Sanierung, denn das Landesverwaltungsamt will die notwendigen Fördermittel nicht gewähren. Begründet wird dies damit, dass es sich hierbei überwiegend um den Umbau eines Feuerwehrgerätehauses und nicht eines DGH handelt. Wir sehen das anders und legten beim Fördermittelgeber folgenden Schwerpunkt:

 

Am und im Dobbruner DGH, welches auch das Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr beherbergt, besteht dringender Sanierungsbedarf. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Schadensmeldungen für den Dachbereich und Probleme mit aufsteigender Feuchtigkeit im Sockelbereich gemeldet. Eine umfangreiche Sanierung zum Erhalt der Bausubstanz sowie des Daches und der Fassade samt Sockel steht auf der Agenda. Allerdings könnte mehr aus dem Gebäude herausgeholt werden – eine zentrale Anlaufstelle für die Einwohner des Dorfes und darüber hinaus. Kurzum ein Mehrgenerationenhaus, in dem Jung und Alt bei verschiedenen Freizeit-, Beratungs- und Gruppenangeboten zusammenkommen. Ursprünglich war in diesem Zusammenhang auch die Erneuerung des direkt dahinterliegenden Spielplatzes vorgesehen.

 

An diesem Beispiel wird ein grundsätzliches Problem deutlich. Von unseren 24 FW-Gerätehäusern sind 15 in gemeinsamer Nutzung mit einem DGH. Diese Situation haben wir oft im ländlichen Raum. Denn es macht doch aus betriebswirtschaftlicher Sicht Sinn, solche Gebäude kombiniert zu nutzen. Alles andere wäre Verschwendung von Steuergeldern. Hierfür bei der Fördermittelvergabe benachteiligt zu werden, ist realitätsfern und stößt bei den Menschen auf Unverständnis. Schon bei meiner Neujahrsansprache am 7. Januar 2019 habe ich unsere anwesenden Abgeordneten eindringlich gebeten, diesem Unsinn einen Riegel vorzuschieben und eine praxisnahe Regelung zu finden und werde nicht müde, da zu wiederholen.

 

Einen ausführlichen Artikel zur Sitzung des Ortschaftsrates Osterburg in Dobbrun gibt es in der Volksstimme nachzulesen.

Wie weiter mit der musikalischen Kultur in Osterburg?

Osterburg soll eine musikalisch vielfältige Stadt bleiben, denn "ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum" – da schließe ich mich dem Zitat von Friedrich Nietzsche an. Ebenso dem eindringlichen Hinweis von Stadtrat und Kreistagsmitglied Jürgen Emanuel Ende vergangenen Jahres, der gerade in diesem Bereich große Nachwuchsprobleme sieht. Die Frage "Wie weiter mit der musikalischen Kultur in Osterburg?", werde ich Mitte März 2019 mit aktiven Musiker*innen aus ganz verschiedenen Bereichen besprechen. Ein zwangloser Austausch über das Ist, das Könnte und das Soll. Dabei geht es mir um eine enge Zusammenarbeit der Musiker*innen untereinander, die Herausforderung der Nachwuchsgewinnung und die Aktivierung vielleicht eingeschlafener Netzwerke. Die Einladungen wurden am Dienstag, 5. Februar 2019, verschickt. Wer sich angesprochen fühlt, meldet sich bitte telefonisch unter 03937 – 492701 oder per Email an stadt@osterburg.de

Treffen der Ortsbürgermeister

Am Dienstagabend trafen sich die Ortsbürgermeister zu ihrer ersten Sitzung des Jahres. Vonseiten der Polizei gibt es derzeit keine Auffälligkeiten oder Missstände zu berichten. Stadtkämmerer Detlef Kränzel informierte anschließend über erste Verfahrenswege zum Haushalt 2020. Gemeinsam berieten wir dann über die Beteiligung jeder Ortschaft am Altmärkischen Heimatfest in Walsleben. So soll am Sonntag, 25.08.2019, ab 11 Uhr ein großer Festumzug durch das Dorf ziehen, das historische Schaubilder möglichst aller Ortschaften enthalten soll. Denn es wird am vorletzten Augustwochenende auch das 10-jährige Bestehen der Einheitsgemeinde Osterburg gefeiert. Folgende Ideen stehen im Raum:

 

  • Ortschaft Walsleben: 929 Slavenaufstand und Zerstörung der Burg Walsleben = Ersterwähnung, zweitältester Ort der Altmark
  • Ortschaft Krevese: ggf. 1170 Gründung des Klosters Krevese durch Graf Albrecht von Osterburg (= Hauskloster der Grafen von Osterburg)
  • Ortschaft Düsedau: 13. Jh. Guß der Glocken der Kirche Düsedau; ältester Glockensatz der Altmark
  • Ortschaft Osterburg: 1436 Erwähnung Osterburg als Hansestadt
  • Ortschaft Meseberg: 1586 Bau der Mühle Meseberg
  • Ortschaft Rossau: 1618-48 Dreizigjähriger Krieg; Dorfschulze von Rossau verhindert die Zerstörung des Ortes
  • Ortschaft Erxleben: 17. /18. Jh. war Polkau Sitz einer der sechs kurfürstlich brandenburgischen Landreitereien in der Altmark.
  • Ortschaft Flessau: 1717 Einführung der Schulpflicht in Preußen
  • Ortschaft Gladigau: 1914 Anschluss Gladigau an Kleinbahnnetz der Altmark
  • Ortschaft Ballerstedt: 1952 Sozialitische Umgestaltung der Landwirtschaft
  • Ortschaft Königsmark: 1958 Wische-Aktion
  • Stadtverwaltung: 2009 Bildung der Einheitsgemeinde

Auch über Straßenumbenennungen wurde beraten, genauso wie über den aktuellen Stand beim Zweckverband Breitband Altmark.

Da heißt es Endspurt beim Breitbandausbau: Die Frist für den Abschluss eines Vorvertrages wurde bis zum 28.02.2019 verlängert. Die Bürger*innen selbst haben es in der Hand, ob ein Glasfaser-Ausbau in der Altmark startet. Die Quote ist fast geschafft! Alle "weißer Fleck Haushalte" (die bis 2016 keine 30Mbit-Leitung hatten) haben ein Schreiben per Post von uns erhalten, in dem der Breitbandausbau und die Möglichkeiten des Vorvertrages erklärt werden. Darüber habe ich im vergangenen Wochenrückblick berichtet. Auch wir vonseiten der Stadt haben reagiert und für alle kommunalen Einrichtungen in "weißen Flecken" Vorverträge abgeschlossen. Das sind:

  • das DGH Krevese
  • das DGH Königsmark
  • das DGH Natterheide
  • das DGH Rossau
  • das DGH Wollenrade
  • das DGH Wolterslage
  • die Kita "Kleiner Fratz" in Königsmark
  • die Kita "Zwergenland" in Rossau
  • die Feuerwehr Krevese
  • die Feuerwehr Rossau

Zukunft der Einkaufsstraße in Osterburg - Unterschriften beim Stadtrat übergeben

Bei der Sitzung des Stadtrates am Donnerstagabend, 7. Februar 2019, wurden mir während der Einwohnerfragestunde 1.983 Unterschriften von Bürger*innen übergeben, die sich gegen eine Umwandlung der Einkaufsstraße (zwischen Poststraße und Bismarker Straße) in eine Fußgängerzone aussprechen. Es handelt sich derzeit um eine Tempo 20 – Zone und Einbahnstraße in Nord-Süd-Richtung. Das Parken in Fahrtrichtung ist erlaubt. Radfahrer dürfen entgegen der Einbahnstraße fahren. Die Straße ist 5,50 m breit. Es häuften sich die Beschwerden von Verkehrsteilnehmern, denen das Befahren der Straße mit dieser Regelung als zu gefährlich erscheint. Am 22.10.2018 wurde dann im Bauausschuss nachgefragt, ob die Breite der Straße ausreichend breit für die bestehende Verkehrsregelung ist. Zur Entscheidung und Genehmigung aus dem Jahr 2002, damals war der Landkreis Stendal zuständig, konnten keine Unterlagen mehr gefunden werden. Heute liegt die Zuständigkeit bei der Stadt. Seit dem 13.11.2003 gibt es das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften. Mit diesem Gesetz wurde den Gemeinden die Zuständigkeit für Aufgaben nach der Straßenverkehrsordnung in geschlossenen Ortschaften übertragen. Die Gemeinden erfüllen diese Aufgabe als örtliche Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis.

 

Die Prüfung des Ordnungsamtes ergibt zunächst: Die Straße muss eine Mindestbreite von 6,50 m aufweisen. Mögliche Lösungen = Unterbindung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße oder halbseitiges Parken auf dem Gehweg mit umfangreichen baulichen Veränderungen.

 

Auf dieser Grundlage schlossen sich Beratungen im Bauausschuss, Sozialausschuss und Ortschaftsrat an. So hat der Bauausschuss beispielsweise mögliche bauliche Veränderungen geprüft. Das Ergebnis:

  • Verlust von 7 Stellplätzen
  • Laufband des Gehweges wird zugeparkt
  • Versetzen von Parkscheinautomaten (6.000 Euro), Laternen und Masten für Wimpel und Weihnachtsbeleuchtung, 10 Fahrradabstellbügel, 3 Bänke, Papierkörbe, Verkehrszeichen: mehrere Tausend Euro
  • Be- und Entladezonen muss erhalten bleiben

 

Einen weiteren Vorschlag, die Straße für Fahrzeuge zu sperren und eine Fußgängerzone einzurichten lehne ich ab, da dies meiner Meinung nach negative Auswirkungen auf die Geschäfte hat und die Gefahr weiterer Ladenschließungen in sich birgt. Dass ich damit nicht alleine stehe, zeigt mir die beim Stadtrat überreichte Unterschriftenliste. Außerdem kämen mobilitätseingeschränkte Menschen nicht mehr zu den Praxen der Apotheke und das Radfahren wäre komplett verboten.

 

Ein wichtiger Aspekt bei meiner Entscheidung war auch die Frage der Sicherheit. Bei einer Besprechung am 09.01.2019 legten mir die Beamten eine Auswertung von 2007 bis 2017 vor. Innerhalb dieser elf Jahre wurden in der Einkaufsstraße 115 Verkehrsunfälle aufgenommen, davon zwölf mit Beteiligung eines Fahrrades. Allerdings waren dies hauptsächlich Unfälle aus dem ruhenden Verkehr, zum Beispiel beim Ausparken. Und dazu kommt: bei den zwölf Verkehrsunfällen mit Fahrradbeteiligung wurde kein einziger registriert, der sich aufgrund der Straßenbenutzung entgegen der Fahrtrichtung ereignete. Zusammenfassend handelt es sich um keinen Unfallschwerpunkt.

 

Eine weitere rechtliche Prüfung des Ordnungsamtes förderte die sogenannte "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO" zu Tage. In Zeichen 220 Einbahnstraßen, Abs. 4  Nr. 1 heißt es: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,50 m betragen."

 

Für die Einkaufsstraße Osterburg heißt das:  5,50 m – 2,00 m Parkstreifen = 3,50 m (sogar Linienbusverkehr oder starker Lkw-Verkehr wäre zulässig)

 

Auch in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Stendal ist keine Veränderung der Verkehrsführung erforderlich.

 

Zusammenfassung:

  • kein Unfallschwerpunkt
  • rechtliche Zulässigkeit der vorhandenen Verkehrssituation
  • Verkehrseinschränkung wäre geschäftsschädigend
  • Barrierefreiheit zur Erreichung der Praxen
  • Bauliche Veränderungen mit sehr hohem Aufwand verbunden
  • Vermeidung von Umwegen für Radverkehr in Süd-Nord-Richtung

 

Als Bürgermeister habe ich die Befugnis nach §66 Abs. 4 KVG eine Entscheidung in dieser Sache zu treffen. Diese habe ich im Stadtrat verkündet. Nach Abwägen aller Punkte bleibt es bei der bisherigen Verkehrsführung.

 

Weitere Beschlüsse der Stadtratssitzung waren der Neubau der Neuen Straße in Flessau. Nachdem die Forderungen der Anlieger des unbefestigten Abschnitts der Straße weitgehend in das Projekt aufgenommen wurden (siehe Volksstimme dazu) und damit deren Zustimmung erfuhr, wurde noch die unbefriedigende Parkplatzsituation vor dem Kindergarten der Lebenshilfe diskutiert. Forderungen nach dem Bau von Parkplächen im Umfeld der Kita kann die Stadt leider nicht nachkommen. Zum einen wird an dieser Stelle der Neuen Straße eine neue Bushaltestelle mit barrierefreien Zugängen gebaut. Andererseits gehört das Gelände zwischen Straße und Kita nicht der Stadt. Auf einem Privatgrundstück kann die Stadt nunmal keine öffentlichen Parkplätze bauen. Ich werde mich aber demnächst mit der Geschäftsführerin der Lebenshilfe treffen, um über eine Lösung dieser unbefriedigenden Situation zu sprechen. Vielleicht finden wir ja eine gemeinsame Lösung.

 

Auf der Sitzung wurde auch ein neuer Straßenname festgelegt. Die Straße nach Dobbrun (K 1071 zwischen L9 und Ortseingang Dobbrun) heißt nun Dobbruner Landstraße. Dies war notwendig, weil sich an dieser Straße ein Unternehmen niedergelassen hat und eine Anschrift beantragt hat.

 

Nachdem der Ortschaftsrat von Osterburg und auch die Ausschüsse einstimmig für die Fortsetzung des Radrennens VR PLUS - Cup mit Kleinen Friedensfahrt votiert hatten, schloss sich dem nun auch der Stadtrat an. Durch eine dreijährige Sponsorzusage der VR PLUS Altmark Wendland eG und auch der Avacon AG ist die Finanzierung des neuen Radevents bis 2021 gesichert. Veranstalter wird wie im letzten Jahr der Landesverband Radsport sein. Ein Termin steht auch schon fest: 22.09.2019.

Bürgermeister-Weiterbildung in Stendal

 

Donnerstag und Freitag nahm ich an der Bürgermeister-Weiterbildung der SIKOSA (Studieninstitut der Kommunen in Sachsen-Anhalt) teil. Diese finden viermal im Jahr zu aktuellen Themen statt. Diesmal war Stendal Veranstaltungsort. Behandelt wurden die Auswirkungen der letzten Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes und das aktuelle Wahlrecht. Wegen der bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen am 26.05.2019 war gerade das zweite Thema von besonderer Wichtigkeit.

Feuerwehr Wollenrade

Die Woche fand ihren Abschluss am Freitag Abend auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wollenrade. Gemeinsam mit Wehrleiter Matthias Schümmke und Stadtwehrleiter Sven Engel konnte ich zwei Kameraden befördern: Jan Henrik Bauermeister und Karsten Pieper zum Feuerwehrmann. Zwei Kameraden erhielten eine Auszeichnung für 10 Jahre Engagement im Brandschutz: Karsten Pieper und Tony Sennecke. Erfreulich war, dass wieder ein neuer Kamerad aufgenommen werden konnte: Christian Schmitz als Feuerwehr-Anwärter. Ich dankte allen Kameraden für ihren Einsatz und auch den Angehörigen für deren Unterstützung dieses so wichtigen Ehrenamtes. Nach dem offiziellen Teil wurde der Abend dann noch gesellig zu Ende gebracht.