Neues Kinderförderungsgesetz angekündigt

Eltern werden entlasten/ Rechtsanspruch bleibt erhalten

Die Landesregierung hat sich auf ein neues Kinderförderungsgesetz verständigt, wie die Volksstimme heute berichtet. Demnach sollen ab dem nächsten Jahr nur noch Kita-Gebühren für ein Kind zu entrichten sein und zwar immer für das jüngste Kind der Familie. Bisher gilt die Regel, dass für das zweite Kind 60% und ab dem dritten Kind kene Gebühren mehr fällig sind. Dieser Schritt ist sehr zu begrüßen, da gerade Mehrkind-Familien höhere finanzielle Belastungen haben. Zu begrüßen ist auch, dass in einem weiteren Schritt Alleinerziehende und Geringverdiener noch weiter entlastet werden sollen. (Kinder aus Hartz IV - Familien haben ohnehin einen Gratis-Platz.)

Für Osterburg war, ist und bleibt eine gute und günstige Kinderbetreuung ein ganz wichtiges Ziel. Mit sieben Kitas (4 x Stadt, je 1 x DRK, Lebenshilfe und Borghardt-Stiftung) in fünf Orten haben wir auch ein ausgewogenes Angebot für die Kinder. Bei den Kita-Gebühren sind wir Spitzenreiter in der Altmark - im positiven Sinne. Für eine 40-Wochenstunden-Betreuung fallen bei uns nur 122 EUR an - egal ob Krippe oder Kindergarten. So günstig sind die Kita-Gebühren in keiner anderen Gemeinde der Altmark. Das soll auch so bleiben. Dafür werde ich mich auch in Zukunft stark machen.

Zu begrüßen ist auch, dass sich CDU, SPD und Grüne geeinigt haben, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz auch für Familien arbeitsloser Eltern aufrechtzuerhalten. Hierüber wurde immer wieder sehr heftig diskutiert und es gibt gute Argumente für beide Seiten. Ich finde es aber falsch, Kinder aus der Gemeinschaft anderer Kinder auszuschließen, nur weil die Eltern keine Arbeitsstelle haben oder noch studieren. Oftmals ist es so, dass es gerade für diese Kinder unwahrscheinlich wichtig ist, eine geregelte Betreuung und Förderung zu erhalten.